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Darf ich Haustiere in der Mietwohnung halten?

Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Haustiere in der Mietwohnung halten dürfen oder Ihr Vermieter hat Ihnen dies bereits verboten? Lesen Sie hier, was Kleintiere sind und warum Sie erlaubt sind, ob Katzen- und Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt ist und was im Mietvertrag zulässig ist.

Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch

Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich erlaubt und kann vom Vermieter nicht verboten werden. Da sie die Wohnung nicht beschädigen und im Normalfall keinen Lärm machen, gehören Kleintiere zum “vertragsgemäßen Gebrauch” der Wohnung. Dinge, die zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehören, gelten als hinnehmbar und können nicht verboten werden. Bleibt die Frage: Was sind Kleintiere? Zu den Kleintieren werden zum Beispiel Fische, Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gezählt. Ausnahmen sind Ratten, Frettchen und Singvögel, die alle zu Problemen führen können und daher im Einzelfall verboten werden können.

Katzen- und Hundehaltung in der Mietwohnung

Die Katzen- und Hundehaltung in der Mietwohnung kann nicht einfach durch eine Klausel im Mietvertrag verboten werden. Sie ist aber auch nicht ohne Rücksicht auf den Vermieter und andere Mieter erlaubt. Hat der Vermieter triftige Gründe für ein Verbot, so ist dies rechtens. Diese Gründe können unter anderem Lärm, Gestank oder die drohende Beschädigung der Wohnung sein. Am Ende ist entscheidend, ob das Verbot ausreichend begründet werden kann. Ander sieht die Sache bei gefährlichen Tieren aus.

Zustimmung des Vermieters bei gefährlichen Tieren

Tiere, die als gefährlich einzustufen sind, gehören nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Zu diesen Tieren gehören zum Beispiel gefährliche Spinnenarten, Reptilien, Kampfhunde und Gift- und Würgeschlangen. In diesen Fällen muss der Vermieter zwingend um Erlaubnis gebeten werden. Außerdem müssen Sie als Halter dieser Tiere nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes eine gültige Halteerlaubnis besitzen. Für ungiftige und ungefährliche Schlangen gilt dagegen das gleiche wie für Hunde und Katzen. Der Vermieter braucht gute Gründe für ein Verbot. Spricht der Vermieter eine Erlaubnis aus, kann diese jederzeit zurückgenommen werden - sofern er dies gut begründet.

Das steht zu Haustieren in der Mietwohnung im Mietvertrag

Eine Klausel im Mietvertrag, die Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, ist grundsätzlich zulässig. Sie bezieht sich meist auf die üblichen, ungefährlichen Haustiere wie Hunde oder Katzen. Die Klausel kann auch einschränken, dass der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden muss. Dies ist zulässig, jedoch muss auch dann der Vermieter triftige Gründe angeben, um die Haustierhaltung abzulehnen. Eine Klausel, die generell die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung verbietet, ist dagegen nicht erlaubt. Wenn im Mietvertrag nichts zur Tierhaltung steht, gelten die Regeln wie im Artikel beschrieben.

Tierischer Besuch ist erlaubt!

Auch wenn Haustiere in der Mietwohnung aus oben genannten Gründen verboten sind, haben Sie das Recht, tierischen Besuch zu empfangen. Ihr Vermieter kann nicht verbieten, dass Ihr Besuch Haustiere mitbringt, solange diese sich benehmen, sprich keinen unzumutbaren Lärm machen, Gestank mitbringen oder den Zustand der Wohnung oder die Nachbarn gefährden. Allerdings gilt das Besuchsrecht auch nicht zeitlich unbegrenzt, eine maximale Besuchsdauer ist jedoch nicht festgelegt.

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